Bis zum 10. Tag nach der Geburt haben Sie Anspruch auf 1-2 tägliche Hebammenbesuche.
Danach kann man bis zur 12. Lebenswoche in immer größer werdenden Abständen bzw. bei Bedarf bis zu 16 weitere Besuche vereinbaren werden.
In der Regel liegt dies im Ermessen der Hebamme.

Bei Stillschwierigkeiten, Ernährungsproblemen oder anderen Fragestellungen können Sie nach der Wochenbettbetreuung bis zum Ende der Stillzeit noch viermal Kontakt aufnehmen, in Form von Telefonaten oder Terminvereinbarung für einen Hausbesuch.

Weitere Besuche sind auf Verordnung eines Arztes (Kinderarzt oder Gynäkologe) möglich, z.B. nach einer Frühgeburt oder in besonderen Situationen.

Was passiert in dieser Zeit:
– Gebärmutterkontrolle
– Kontrolle der Wundheilung und Geburtsverletzungen
– Hilfestellung bei Schwierigkeiten und Unterstützung beim Stillen
– Beobachtung des Neugeborenen im Verhalten und die körperlichen Vorgänge, wie:
Ausscheidungen, Temperaturregulation, Abheilung des Nabels, Entwicklung einer evtl. Neugeborenengelbsucht, Gewichtsentwicklung
– Tipps zur praktischer Babypflege
– Aufklärung über die Prophylaxen (Vitamin K, Vitamin D, Flour), Vorsorgeuntersuchungen
– Information über die Flaschenernährung und das Abstillen
– Beratung über die Verhütung nach der Geburt
– Anleitung zu ersten Beckenbodenübungen im frühen und im späten Wochenbett an